Verkehrsmedizin

Ein Fahrzeug zu führen, bedeutet vor allem im beruflichen Kontext eine hohe Verantwortung für den Fahrer selbst und Dritte. Das gilt besonders in den höheren Fahrzeugklassen Bus und LKW sowie in der Fahrgastbeförderung. Der Gesetzgeber sieht daher umfassende Fahrtauglichkeitsuntersuchungen vor, die Sie in aller Breite bei uns durchführen lassen können:

Wir stellen Bescheinigungen nach Fahrerlaubnisverordnung für LKW-, PKW-, Bus-, Taxiführerscheine sowie den Personenbeförderungsschein aus. Zur Untersuchung gehören die Testung des Sehvermögens sowie die Prüfung der körperlichen Eignung.

Dieser Test untersucht die Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit und ist bei Ersterteilung sowie Verlängerung des Führerscheins für Bus und Taxi sowie Personenbeförderung verpflichtend.

Bus – Ersterteilung, ab dem 50. Lj.

Taxi und P-Schein – Ersterteilung, ab dem 60 Lj.

Auch wenn Sie ein ärztliches Attest für einen Sportbootführerschein erwerben möchten, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

Bei Tätigkeiten im Schienenverkehr werden besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Verfassung der Probanden gestellt. Wir führen Untersuchungen nach nach den Richtlinien der Triebfahrzeugführerscheinverordnung, der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) oder des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) durch.

Wir stellen ihnen ein Attest nach §10 der Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg
aus. Betroffen sind unter anderem Kahnfahrer. Weitere folgende Kategorien zählen dazu:

  • Kategorie A: Fähren
  • Kategorie B: Fahrgastschiffe
  • Kategorie C: Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
  • Kategorie E: Personenkähne
  • Kategorie F: Fahrzeuge, die nicht den Kategorien A bis E entsprechen und keine Sportboote sind