Vorsorgeuntersuchungen

Nutzen Sie unsere Vorsorgeuntersuchungen, um alle arbeitsbedingten Risiken im Blick zu haben. Ob Pflicht-, Angebots- oder Wunsch- oder nachgehende Vorsorge – wir führen alle arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV durch. Sie reichen von sämtlichen G-Untersuchungen (G 1.1 bis G 46) bis hin zum Impfschutz während der Grippesaison.

Individuelle Vorsorge Untersuchungen

Pflicht-, Angebots- oder Wunsch- oder nachgehende Vorsorge – wir führen alle arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch.

  • G 1.1 Silikogener Staub
  • G 1.2 Asbestfaserhaltiger Staub
  • G 1.3 Künstl. mineralische Fasern
  • G 1.4 Staubbelastung (allgemein)
  • G 2 Blei oder seine Verbindungen
  • G 3 Bleialkyle
  • G 4 Gefahrstoffe welche Hautkrebsveränderungen hervorrufen können
  • G 5 Glykoldinitrat oder Glycerintrinitrat (Nitroglykol oder Nitroglyzerin)
  • G 6 Schwefelkohlenstoff (Kohlenstoffdisulfid)
  • G 7 Kohlenmonoxid
  • G 8 Benzol
  • G 9 Quecksilber oder seine Verbindungen
  • G 10 Methanol
  • G 11 Schwefelwasserstoff
  • G 12 Phosphor (weißer)
  • G 13 Chloroplatinate
  • G 14 Trichlorethen (Trichlorethylen) und andere Chlorkohlenwasserstoff-Lösungsmittel
  • G 15 Chrom-VI-Verbindungen
  • G 16 Arsen oder seine Verbindungen
  • G 17 optische Strahlung
  • G 19 Dimethylformamid
  • G 20 Lärm
  • G 21 Kältearbeiten
  • G 22 Säureschäden der Zähne
  • G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen
  • G 24 Hauterkrankungen (ohne Hautkrebs)
  • G 26.1-3 Atemschutzgeräte
  • G 27 Isocyanate
  • G 29 Toluol und Xylol
  • G 30 Hitzearbeiten
  • G 31 Überdruck
  • G 32 Cadmium
  • G 33 Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
  • G 34 Fluor oder seine anorganischen Verbindungen
  • G 35 Arbeitsaufenthalt im Ausland
  • G 36 Vinylchlorid
  • G 37 Bildschirmarbeitsplätze
  • G 38 Nickel oder seine Verbindungen
  • G 39 Schweißrauche
  • G 40 Krebserzeugende Gefahrstoffe
  • G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr
  • G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
  • G 44 Hartholzstäube
  • G 45 Styrol
  • G 46 Belastungen des Muskel- und Skelettsystems mit Vibrationen

Für Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Forst und im Gartenbau definierte die SVLFG eigene Grundsätze.

  • H1: Lärm
  • H2: Pflanzenschutzmittel
  • H3: Schweißrauche
  • H4: Asbesthaltiger Feinstaub
  • H5: Buchen-und Eichenholzstaub
  • H6: Organische Stäube
  • H7: Tragen von Atemschutzgeräten
  • H8: Arbeiten im Forst
  • H9: Baumarbeiten

Diese wurden durch die ArbmedVV ersetzt. Lassen Sie sich durch uns beraten und die abgeleiteten Maßnahmen aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung gemeinsam aktualisieren.  Bewahren Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und beugen Sie Krankheiten vor.

Nachgehende Vorsorge

Tätigkeiten mit krebserzeugenden bzw. erbgutverändernden Gefahrenstoffen sowie solche mit silikogener, asbestfaserhaltiger oder künstlicher mineralischer Faserstaubbelastung erfordern auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weitere Vorsorgeuntersuchungen. Der „Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen“ (ODIN) und die „Gesundheitsvorsorge“ (GVS) dienen als zentrale Anlaufstellen hierfür.

ODIN (Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen) ist zuständig für Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit mit krebserzeugenden/keimzellmutagenen Stoffen und Gemischen oder beruflicher Strahlenexposition beendet haben und bietet eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge an.

GVS (Gesundheitsvorsorge) kümmert sich um die nachgehende Vorsorge nach Beendigung der Tätigkeit mit silikogenem, asbestfaserhaltigem oder künstlichem mineralischem Faserstaub der Kategorie 1A oder 1B (z. B. Aluminiumsilikatwolle).