Arbeitsmedizinische Betreuung
Laut dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV-Vorschrift 2 muss jeder Arbeitgeber ab dem ersten Angestellten eine arbeitsmedizinische Betreuung nachweisen, um die Gesundheit seiner Mitarbeiter sicherzustellen. Wir unterstützen Sie beim Aufbau Ihres betrieblichen Gesundheitsschutzes zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und darüber hinaus. Zu unserem Leistungsspektrum gehören unter anderem:
- Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
- Begehungen Ihrer Arbeitsplätze
- Beratung bei der Erstellung Ihrer Gefährdungenbeurteilung auch im Hinblick auf psychische Belastungen
- Unterstützung von Wiedereingliederungsmaßnahmen
- Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen