Arbeitsmedizinische Betreuung

Laut dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV-Vorschrift 2 muss jeder Arbeitgeber ab dem ersten Angestellten eine arbeitsmedizinische Betreuung nachweisen, um die Gesundheit seiner Mitarbeiter sicherzustellen. Wir unterstützen Sie beim Aufbau Ihres betrieblichen Gesundheitsschutzes zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und darüber hinaus. Zu unserem Leistungsspektrum gehören unter anderem:

  • Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
  • Begehungen Ihrer Arbeitsplätze
  • Beratung bei der Erstellung Ihrer Gefährdungenbeurteilung auch im Hinblick auf psychische Belastungen
  • Unterstützung von Wiedereingliederungsmaßnahmen
  • Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen

Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten von uns ein Betreuungsangebot nach DGUV V2 zu fairen Preisen.

Nutzen Sie unser Angebot der maßgeschneiderten Regelbetreuung von Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, welches genau auf Ihre Anforderungen angepasst wird. Damit erfüllen wir alle gesetzlichen Voraussetzungen nach der Unfallverhütungsvorschrift. Welches Maß an Betreuung und Beratung Sie darüber hinaus wünschen, steht Ihnen offen.

Bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern können Sie als Unternehmer den Arbeitsschutz selbst in die Hand nehmen. Für die Umsetzung des Modelles benötigen Sie eine vorhergehende Qualifizierungsmaßnahme durch  ihre Berufsgenossenschaft. Als externe Betriebsärzte unterstützen wir sie gern bei der Umsetzung und stellen unsere fachliche Expertise bedarfsorientiert zur Verfügung.