Eignungs- und Tauglichkeitsfeststellung

Vor dem Beginn von Arbeitsverhältnissen oder im laufenden Beschäftigungsverhältnis sind häufig medizinische Untersuchungen vonnöten – vor allem bei Tätigkeiten mit besonderem Gefahrenpotenzial für sich selbst und andere. Bei uns können Sie zahlreiche Eignungs- und Tauglichkeitsfeststellungen durchführen – von Untersuchungen nach der Strahlenschutzverordnung bis hin zur Windpark-Tauglichkeit.

Bei Tätigkeiten mit besonderem Gefahrenpotenzial, einer besonderen Verantwortung, prüfen unsere Betriebsärzte vertrauensvoll und verhältnismäßig im Auftrag des Arbeitgebers, ob eine gesundheitliche Eignung des Arbeitnehmers, für seine berufliche Tätigkeit besteht.

Wir führen arbeitsmedizinische Untersuchung nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zum Schutz der Gesundheit beruflich strahlenexponierter Personen durch.

Die G 25-Untersuchung kommt häufig für alle Tätigkeiten mit mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln sowie Steuer- und Überwachungstätigkeiten zum Einsatz.

Diese Untersuchung ist erforderlich, wenn Beschäftigte zeitweise ohne Sicherung gegen einen Absturz arbeiten.

Offshore nach AWMF – Windpark-Tauglichkeit – Tätigkeiten bei Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen
Gemäß DGUV-R 114-018 „Waldarbeiten“ gilt die Arbeit mit der Motorsäge als gefährliche Tätigkeit. Daher muss in der Regel zur Teilnahme
am Motorsägenlehrgang ein ärztliches Attest über die Eignung vorgelegt werden.

Feststellung der körperliche Eignung von Atemschutzgeräteträgern wie zum Beispiel Feuerwehrangehörigen.

Die Untersuchung wird durchgeführt bei Mitarbeitern, die in Räumen tätig werden sollen, in denen Sauerstoffkonzentrationen zwischen 13 und 17 Volumenprozent herrschen. Hintergrund sind Brandschutzinnovationen im EDV – oder Logistikbereichen.

Seediensttauglichkeitsuntersuchungen bei Mitarbeitern der AIDA Clubschiffe.

Diese Bescheinigung bestätigt dem Beschäftigten die für die Ausübung seiner Tätigkeit nötigen Nah- und Fernseh- sowie Farb- und Kontrastsehfähigkeiten.